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VGH Hessen, 31.03.1971 - III F 140/68 |
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Volltextveröffentlichung
- ArgeLandentwicklung
Aufhebung durch Planänderung; Beschleunigte Zusammenlegung; Beschränkung; Beschwerderecht; Gleichwertigkeit von Einlage und Abfindung; Planvereinbarung; Planänderung, nachträgliche; Treu und Glauben; Widerspruch; Widerspruchsrecht; Zusammenlegungsverfahren, ...
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 30.09.1958 - I C 6.57
Rechtsmittel
Auszug aus VGH Hessen, 31.03.1971 - III F 140/68
Die Zuteilung einer dem Altbesitz gleichwertigen Abfindung ist oberster Grundsatz sowohl im Flurbereinigungsverfahren wie im beschleunigten Zusammenlegungsverfahren und eine der Behörde von amtswegen obliegende Verpflichtung (so das erstzitierte Urteil, das zugleich auf die Urteile des Senats vom 12.8.1964 - F III 11/63 und 29.9.1964 - F III 40/63 - verweist; vgl. auch BVerwG Urt. v. 30.9.1958 - I C 6/57 - RdL 59/51).
- VGH Hessen, 07.09.2000 - F 2955/94
Planvereinbarungen im Flurbereinigungsverfahren - Wegfall der Geschäftsgrundlage
Der Beklagte ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Senats zutreffend davon ausgegangen, dass eine Planvereinbarung im Hinblick auf erkennbare Umstände auch nicht mehr angefochten werden kann (Urteile des Senats vom 24.02.1969 - 11 III 255/65 -, RdL 1969, 217 und vom 31.03.1971 - III F 140/68 - RZF § 44 I S. 123).